Kindergeld für ukrainische Geflüchtete (Infoveranstaltung am 30. Juni)
Ukrainische Geflüchtete haben seit dem 1. Juni grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld. Dieser Infoabend richtet sich an alle HelferInnen und Betreuungseinrichtungen, die betroffenen Familien bei der Beantragung der Leistungen behilflich sind.
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