Die Landesregierung stellt für das Soforthilfe-Programm Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro. Ziel ist es, gemeinnützigen Vereinen und Organisationen, denen durch die Pandemie Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz drohen, wirksam zu unterstützen. Der Schutzschild bietet eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von insgesamt 12.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

  • Beantragen können die Landeshilfe gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen aus Rheinland-Pfalz.
  • Sie dürfen keine anderen wirtschaftlichen Hilfen in Anspruch genommen oder müssen diese ausgeschöpft haben.
  • Sie müssen einen Liquiditätsengpass nachweisen, der nach dem 11. März 2020 eingetreten ist.
  • Das Programm läuft bis 31. Dezember 2020. Anträge sollten bis 1. Dezember gestellt sein. Diese können online gestellt werden.
  • Weitere Infos: www.wir-tun-was.rlp.de